Energieausweis

Der Energieausweis ist seit dem 1.1.2008 baurechtlich bis auf wenige Ausnahmen bei bewilligungspflichtigen Neubauten und Sanierungen vorgeschrieben. Ab 1.1.2009 ist ein Energieausweis auch bei Verkauf und Vermietung von Bestandsgebäuden vorzulegen (bei manchen schon seit 1.1.2008). Dabei wird im Energieausweis die Qualität der Gebäudehülle und der Haustechnik berechnet und ausgewiesen.

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Energieausweis-Ersteller

Die Energieausweis-Zentrale des Landes Vorarlbergs stellt Ihnen unter www.eawz.at oder www.vorarlberg.at/energieausweis eine Liste der Energieausweis-Ersteller zur Verfügung.

Unterschied zwischen Energieausweis (EAW) und Gebäudeausweis (GAW)
Der Gebäudeausweis wurde im Rahmen der Wohnbauförderung bereits 2001 in Vorarlberg eingeführt und bewertet ergänzend zur Effizients der Gebäudehülle
– die Planung (Behaglichkeit und Funktionalität)
– den Standort (Flächen- und Grundbedarf)
– die Materialwahl (ökologische Bewertung, …)
– die Innenraumqualität (Emissionsfreiheit, …)

EAW GAW

Die Vergabe der Wohnbaufördermittel basiert entscheidend auf den erreichten Punkten im GAW. Für das wichtigste Bewertungskriterium – die Bewertung der Energieeffizenz wird dabei ein Drittel der möglichen Punkte vergeben. Da diese Ergebnisse im Rahmen des EAW errechnet werden, ist bei der Ausstellung des GAW ein EAW notwendig.

Fazit: Bei Neubau und Sanierung sowie bei Verkauf und Vermietung ist ein Energieausweis notwendig. Im geförderten Wohnbau ist der Gebäudeausweis vorzulegen – dieser impliziert die Notwendigkeit des EAW.